Stadtplanung
Im Zentrum der Stadtplanung liegt die Gliederung und Lenkung der zukünftigen Siedlungsentwicklung einer Kommune im Rahmen der Bauleitplanung.
An Bearbeitungsebenen gibt es dabei die vorbereitende Bauleitplanung in Form des Flächennutzungsplanes, die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplanes
und die Ebene kommunaler städtebaulicher Satzungen.
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung dient der Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in allen Planungen und Verwaltungsverfahren. Sie findet
Anwendung sowohl in der Bauleitplanung in Form des Landschafts- sowie Grünordnugnsplanes, als auch in der Bewertung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen des
landschaftspflegerischen Begleitplans und in der Gliederung der Landschaft durch Flurneuordnung und Kernwegenetze. Des weiteren dient sie dem schonenden Umgang mit Natur und Landschaft durch
Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Umweltberichte und generiert durch Renaturierungs- und Rekultivierungsplanungen wertvolle Landschaftsbestandteile.
Freiraumplanung
Durch die Freiraumplanung erfolgt ergänzend zu den übergeordneten städtebaulichen und architektonischen Planungen die Gestaltung von Freiräumen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und des Wohlbefindens.
Die Gestaltungsbereiche sind dabei vielfältig und umfassen nicht nur Parks, Gärten, Freianlagen und Spielplätze sondern umfassen auch die Entwicklung von Natur und
Landschaft im direkten Siedlungsanschluss.