Leistungsfelder

Stadtplanung

Die zukünftige Siedlungsentwicklung wird in der Stadtplanung und Ortsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung durch die Kommune gelenkt. Über das gesamte kommunale Gebiet erfolgt die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan und wird durch die verbindliche Bauleitplanung mit dem Bebauungsplan bzw. durch Satzungen konkretisiert und rechtsverbindlich. Städtebauliche Konzepte zeigen hierzu ergänzend Ideen für die künftige Entwicklung von Teilbereichen im Innen- und Außenbereich von Siedlungen auf.


Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung dient der Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in allen Planungen und Verwaltungsverfahren.

Anwendungsbereiche liegen dabei in der Bauleitplanung in Form des Landschafts- sowie Grünordnungsplanes, in der naturschutzrechtlichen Eingriffs-  und Ausgleichsregelung im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes, in der vorgezogenen Entwicklung von Kompensationsflächen im Rahmen eines Ökokontos sowie in der Gliederung der Landschaft durch Flurneuordnung und Kernwegenetze.

Des Weiteren dient sie dem schonenden Umgang mit Natur und Landschaft durch Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Umweltberichte, schafft durch Renaturierungs- und Rekultivierungsplanungen wertvolle Landschaftsbestandteile und erhält diese sowie die historische Kulturlandschaft durch Pflegepläne.